Ehrenamtliche Nachbarschaftshilfen und Nahversorgungsinitiativen im ländlichen Raum sollen mit der Sonderförderung „Ehrenamt stärken. Versorgung sichern.“ schnelle Hilfe für zusätzliche, Corona-bedingt anfallende finanzielle Mehrbelastungen erhalten. Online-Interessensbekundung sind bis zum 12. Juli 2020 möglich.

Gefördert werden:

  • Neuanschaffungen und Beauftragungen für Maßnahmen, die dem Schutz der Gesundheit von Mitgliedern und deren Kontaktpersonen dienen (z. B.: Schutzmasken, Handschuhe, Desinfektionsmittel, Material für Trennwände),
  • Neuanschaffungen, Beauftragungen und Fahrtkostenerstattungen für Maßnahmen, die Transportleistungen zur Sicherstellung der Nahversorgung, insbesondere mit Lebensmitteln, sowie Mobilitätsaufwendungen auf Seiten der Mitglieder der Initiativen betreffen (z. B.: Fahrräder, Transportboxen, Kühlboxen, Dienst-Handys und -Tablets sowie die Anmietung von E-Bikes, E-Rollern, Lastenfahrrädern, Autos oder Transportern),
  • Neuanschaffungen und Beauftragungen für Maßnahmen, die die Zusammenarbeit von Mit-gliedern der Initiative untereinander und mit Kontaktpersonen mit Hilfe einer digitalen Ausstattung der Initiative verbessern (z. B.: Kameraequipment und Headsets für Videokonferenzen oder Honorarkosten für Schulungen zum Einsatz von Hard- und/oder Software).

Eine Förderung erhalten können:

  • eingetragene Vereine (e.V.),
  • gemeinnützige GmbHs (gGmbH,
  • öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften,
  • als gemeinnützig anerkannte rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts,
  • genossenschaftlich organisierte Dorfläden und Dorfgaststätten,

sofern sie Nahversorgungsangebote (v. a. Lebensmittel) für Angehörige besonders gefährdeter Personengruppen (z.B. ältere Menschen, Menschen mit Vorerkrankungen und Behinderungen, von Obdachlosigkeit oder Armut betroffene Menschen) bereitstellen.

Geeignete Initiativen können in einem ersten Schritt bis zum 12. Juli 2020 ihre Interessensbekundung bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) einreichen. Die Interessenbekundungen werden entsprechend der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt, da die Anzahl der pro Landkreis antragsberechtigten Initiativen begrenzt ist. Erst nach Prüfung der Interessensbekundungen wird das Antragsverfahren eröffnet.

Die Sondermaßnahme ist Teil des Bundesprogramms Ländliche Entwicklung (BULE). Ziel des BULE ist es, ländliche Regionen als attraktive Lebensräume zu erhalten und dazu beizutragen, dass Menschen auch in Zukunft gut auf dem Land leben und arbeiten können. Für die Sonderförderung stehen bundesweit ca. 5 Millionen Euro zur Verfügung.

Weitere Informationen sowie den Link zur Interessensbekundung finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft: https://www.bmel.de/DE/themen/laendliche-regionen/ehrenamt/bule-sondermassnahme-corona.html