LEADER ist ein Förderprogramm der Europäischen Union zur Entwicklung des ländlichen Raumes. LEADER steht dabei für „Liaison entre actions de développement de l´économie rurale“, was übersetzt etwa bedeutet „Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft“. Das Programm ist Teil des Europäischen Landwirtschaftsfonds (ELER) und wird durch Landesmittel bezuschusst. Ziel der Förderung ist die Unterstützung einer eigenständigen und nachhaltigen Regionalentwicklung in ländlichen Gebieten.

Die Menschen vor Ort kennen Stärken und Entwicklungsmöglichkeiten am besten. Ideen aus Wirtschaft, Tourismus, Naturschutz, Land- und Forstwirtschaft können durch LEADER-Initiativen gebündelt und verwirklicht werden. Video auf Youtube anschauen.

Der LEADER-Ansatz verfolgt dabei die folgenden Ziele:

  • Impulse zur eigenständigen, nachhaltigen Regionalentwicklung geben,
  • Entwicklungspotentiale zur Entfaltung bringen, die nicht durch äußere Einflüsse entstanden sind,
  • regionale Handlungskompetenzen stärken,
  • isolierte bestehende Entwicklungsansätze bündeln,
  • Entwicklungshemmnisse erkennen und beseitigen sowie
  • einen Beitrag zur Verminderung der Probleme der ländlichen Räume zu leisten.

Damit sollen im Einzelnen

  • die ländlichen Räume als Wirtschafts-, Lebens- und Erholungsraum gestärkt werden,
  • die im ländlichen Raum lebenden Menschen weiterqualifiziert werden und
  • die natürlichen Lebensgrundlagen, die Biodiversität und das Natur- und Kulturerbe erhalten, regeneriert und gesichert werden.

Die Umsetzung in Nordrhein-Westfalen erfolgt über das NRW-Programm Ländlicher Raum 2014-2020. Weitere Informationen zum NRW-Programm Ländlicher Raum finden Sie auf der Internetpräsenz des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW: https://www.umwelt.nrw.de/  

Informationen zu den Förderbedingungen

Um Fördermittel erhalten zu können, müssen zunächst die grundlegenden Förderbedingungen erfüllt sein. Diese sind für LEADER in jedem Bundesland unterschiedlich. Für das Land NRW und somit für die Region 3-Länder-Eck gelten folgende Förderbedingungen:

Zuwendungsempfänger für „Innovative Projekte“
Zuwendungsempfänger kann grundsätzlich jeder sein! Im Prinzip kommen für eine Förderung alle natürlichen und juristischen Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts in Frage. Es können demnach sowohl Privatpersonen Fördermittel beantragen, als auch Vereine, Unternehmen und die Kommunen der Region.

Förderquote „Innovative Projekte“:  

  • max. 65 %
  • max. Zuschuss pro Projekt: 250.000€
  • Bagatellgrenze: 2.000€ (bei privaten Antragstellern) / 12.500€ (bei öffentlichen Antragstellern)

Förderbestand „Innovative Projekte“:

  • „Förderung von Wissenstransfer und Innovation in der Land- und Forstwirtschaft und den ländlichen Gebieten“
  • „Förderung der sozialen Eingliederung, der Bekämpfung der Armut und der wirtschaftlichen Entwicklung in den ländlichen Gebieten“

Allgemeine Förderbedingungen

  • Kofinanzierung: Stiftungsgelder als zweckgebundene Spende (gemeinnütziger Verein), 10% Eigenanteil muss bestehen
  • Aber: keine Kumulation von Fördermitteln
  • Eigenleistungen/ Arbeitseinsatz (15€/h, max. 60% des Unternehmernettolohns) bei Kommunen und gemeinnützigen Vereinen
  • Flächen- und Nutzungsrechte von 12 Jahren nötig
  • Kostenerstattungsprinzip: Projektträger müssen in Vorleistung treten

Für nähere Informationen zu den Förderbedingungen und Möglichkeiten der Vorfinanzierung kontaktieren Sie bitte das Regionalmanagement.

Regionales Entwicklungskonzept

Das Regionale Entwicklungskonzept (REK), auch Lokale Entwicklungsstrategie (LES), einer Region ist der Wettbewerbsbeitrag zur Teilnahme am LEADER-Prozess. Das Bewerbungskonzept (REK) der LEADER-Region 3-Länder-Eck kann hier heruntergeladen werden. Das Regionale Entwicklungskonzept muss fortlaufend aktualisiert und angepasst werden. Die jeweils gültige Fassung finden Sie im Downloadbereich.

Leitbild und Handlungsfelder der LEADER Region 3 Länder Eck

„Die Region ‚3-Länder-Eck‘ versteht sich als grenzüberschreitende Ideenschmiede für die ländliche Regionalentwicklung. Die Menschen fühlen sich in der Region beheimatet und tragen gern zu deren Weiterentwicklung bei. Die Region ‚3-Länder-Eck‘ bietet vielseitige Bildungs-, Ausbildungs- und Arbeitsmöglichkeiten – mit Blick über die Landesgrenzen und über den nationalen Tellerrand – und fördert eine individuelle Lebensgestaltung. Die Region umfasst einen Natur- und Kulturraum, der noch intensiver als bisher grenzüberschreitend miteinander verbunden und vernetzt ist.“ (Auszug aus dem Leitbild der Region)

Querschnitts-Handlungsfeld: Grenzüberschreitung
Projektbündel „Grenzüberschreitende regionale Identität“ oder „Grenzüberschreitende interkommunale Zusammenarbeit

Handlungsfeld 1: Leben und Bildung
Projektbündel „Wohnen“, „Generationen“, „Bildung“ oder „Dörfer“

Handlungsfeld 2: Wirtschaft und Arbeit
Projektbündel „Aktive Willkommenskultur“, „Vereinbarkeit Familie und Beruf / Fachkräfte“, „Handel und Konsum“ oder „Tourismus und Freizeit“

Handlungsfeld 3: Umwelt und Klima
Projektbündel „Energie und Wertstoffkreisläufe“, „Mobilität“ oder „Umweltbildung“