Was LEADER ist und wie das Programm funktioniert wird in diesem Video anschaulich erklärt. Die wesentlichsten Informationen finden Sie außerdem nachfolgend in Textform.
LEADER ist ein Förderprogramm der Europäischen Union zur Entwicklung des ländlichen Raumes. LEADER steht dabei für „Liaison entre actions de développement de l´économie rurale“. Übersetzt aus dem Französischen bedeutet es „Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft“. Das Programm ist Teil des Europäischen Landwirtschaftsfonds (ELER) und wird durch Landesmittel bezuschusst. Die Umsetzung in Nordrhein-Westfalen erfolgt über das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
Ziel der Förderung ist es, die ländlichen Räume als Wirtschafts-, Lebens- und Erholungsraum zu stärken und angesichts aktueller sowie zukünftiger Herausforderungen deren Anpassungs- und Wiederstandsfähigkeit zu erhöhen. Darüber hinaus sollen die dort lebenden Menschen weiter qualifiziert werden, den sozialen Zusammenhalt und die wirtschaftliche Entwicklung zu fördern sowie die natürlichen Lebensgrundlagen, die Biodiversität und das Natur- und Kulturerbe zu erhalten, zu regenerieren und langfristig zu sichern.
Die Menschen vor Ort kennen die Stärken und Entwicklungsmöglichkeiten ihrer Region am besten. Daher ist die umfassende Einbeziehung der regionalen Akteure (bottom-up) ein wichtiges Merkmal von LEADER. Ideen aus den Bereichen Daseinsvorsorge, Breitendigitalisierung, Stärkung des Ehrenamtes, Gewinnung von Fachkräften, Weiterentwicklung von Freizeit- und Tourismusangeboten, Verstärkung der Zusammenarbeit in Richtung Hessen und Rheinland-Pfalz, Klimaschutz, Klimafolgenanpassung uvm. können durch LEADER in Burbach, Neunkirchen und Wilnsdorf verwirklicht werden. Jede und jeder kann mitmachen. Antragsberechtigt sind zum Beispiel Vereine, Kommunen, natürliche Personen und Personengesellschaften.
Regionale Entwicklungsstrategie
Handlungsfelder und Ziele der LEADER-Region 3-Länder-Eck
Im Fokus der Regionalen Entwicklungsstrategie stehen die drei Handlungsfelder „Attraktiver Lebensraum“, „Zukunftsfähiger Wirtschaftsraum“ sowie „Stabile Umwelt und intakte Natur“. Die Handlungsfelder sind mit insgesamt 16 konkreten Zielen hinterlegt. Projekte müssen der Weiterentwicklung der LEADER-Region in mindestens einem dieser Ziele dienen. Sie sollen zudem eine möglichst breite Wirkung für die Menschen in der Region entfalten und nach Möglichkeit innovativ ausgestaltet sein.
Konkrete Ziele im Handlungsfeld 1 „Lebensqualität/Dorfleben: Attraktiver Lebensraum“:
- Entwicklung bedarfsgerechter Nachnutzungen, insbesondere von Leerstand bzw. freiwerdenden Immobilien
- Förderung der Breitendigitalisie-rung in allen Lebensbereichen, insbesondere im Hinblick auf Kompetenz, Vernetzung und Sensibilisierung
- Realisierung innovativer und nach-haltiger Angebote im Bereich der Daseinsvorsorge
- Entwicklung innovativer Lösungs-ansätze zur Unterstützung der Nachwuchsgewinnung, Vernetzung und des Kompetenzerwerbs von Vereinen und Initiativen
- Entwicklung von generationengerechten Angeboten und/oder solchen, die unterschiedliche Bevölkerungs- und Altersgruppen zusammenbringen
- Diskussion des Selbstbildes und der angestrebten Außenwahrnehmung der Region „3-Länder-Eck“
- Nutzung vorhandener Potenziale und Ansatzpunkte zur Verbesserung der Wahrnehmung innerhalb der Region „Südwestfalen“ sowie zur Verstärkung der Zusammenarbeit, auch in Richtung der Nachbarkommunen der Bundesländer Rheinland-Pfalz und Hessen
Konkrete Ziele im Handlungsfeld 2 „Wirtschaft/Arbeitsplätze: Zukunftssicherer Wirtschaftsraum“:
- Entwicklung neuer Wege zur Unterstützung der Wirtschaft bei der Gewinnung von Auszubildenden und Fachkräften
- Entwicklung von Pilotmaßnahmen an geeigneten Standorten zur Etablierung einer Co-Working-Landschaft im 3-Länder-Eck
- Entwicklung von Themenrouten mit (digital unterstützten) Informations-/Erlebnisangeboten
- Entwicklung von regionsspezifischen und/oder naturbezogenen Erholungs-, Erlebnis- und Aktivangeboten
- Erhalt und Entwicklung des regionalen Wirtschaftswegenetzes zur Sicherung vielfältiger ländlicher Nutzungsansprüche, u.a. im Bereich Tourismus und Naherholung
Konkrete Ziele im Handlungsfeld 3 „Natur/Umwelt/Klima: Stabile Umwelt und intakte Natur“:
- Bündelung, bessere Vernetzung und Bekanntmachung der vorhandenen Naturerlebnis- und Umweltbildungsangebote
- Weiterentwicklung bestehender und Schaffung neuer Naturinformations- und -erlebnisangebote
- Entwicklung von (gemeindeübergreifenden) Maßnahmen im Bereich der Klimafolgenanpassung und/oder des Klimaschutzes
- Sensibilisierung für die Herausforderungen der zukünftigen Entwicklung der regionalen Wälder und/oder Erarbeitung von Lösungsansätzen für mögliche Nutzungskonflikte
Förderbedingungen
Die Förderung in der LEADER-Region 3-Länder-Eck richtet sich nach folgenden Rahmenbedingungen:
Zuwendungsempfänger:in:
- alle natürlichen und juristischen Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts
- demnach z. B. Vereine, Kommunen, Unternehmen, Kichengemeinden und Privatpersonen
Fördersumme und -quote:
- maximal 250.000 € Zuschuss pro Projekt
- Bagatellgrenze: 12.500 € (bei Gemeinden) / 1.000 € (bei alen übrigen Antragstellern)
- Förderquote maximal 70 %
Eigenanteil:
- 30 % der Gesamtkosten, finanzierbar wie folgt:
- vollständig oder kombiniert aus Eigenmitteln, aus öffentlichen Mitteln oder durch die Erbringung von Eigenleistungen
- mindestens 10 % der Gesamtkosten aus Eigenmitteln sowie zusätzlich zweckgebundene Spenden z. B. von Unternehmen, Vereinen oder Privatpersonen
- weitere Kombinationen der hier aufgeführten Wege denkbar
Fördergebiet:
- Förderung ausschließlich für Projekte innerhalb der LEADER-Region
- möglich sind jedoch Projekte in Kooperation mit anderen LEADER-Regionen
- in NRW,
- in ganz Deutschland, z. B. auch in den benachbarten Regionen in Hessen und Rheinland-Pfalz
- oder sogar innerhalb der gesamten EU
Nicht-förderfähig (Auswahl):
- gebrauchte Gegenstände
- Pufferbeträge für „Unvorhergesehenes“
- Maßnahmen, die Dritte aus gesetzlicher, vertraglicher oder sonstiger Verpflichtung
durchzuführen haben
Weiteres:
- mit dem Projekt darf noch nicht begonnen worden sein
- LEADER-Förderung nicht mit anderen europäischen Förderprogrammen oder Programmen des Landes NRW für investive Maßnahmen kombinierbar
- Förderung nach dem Kostenerstattungsprinzip: Projektträger:innen müssen in Vorleistung gehen
Für nähere Informationen und bei Fragen zu den Förderbedingungen kontaktieren Sie bitte das Regionalmanagement.