Bereits im Zuge des ersten Aufrufes zur Kleinprojekt-Förderung Anfang des Jahres wurden viele Projektideen beim Regionalverein LEADER-Region 3-Länder-Eck e.V. eingereicht. Insgesamt 19 Projekte wurden im Anschluss durch den Vorstand als förderwürdig erklärt. Das verfügbare Budget wurde hierbei allerdings nicht vollständig abgerufen. Knapp 14.500 € restliche Fördergelder sind noch vorhanden.

Um die Förderung im vollem Umfang der Region zu Gute kommen zu lassen, besteht bis einschließlich 08.08.2022 die Möglichkeit, sich mittels einer Kleinprojektidee um die restlichen Gelder zu bewerben. Im Rahmen der Kleinprojekt-Förderung besteht die Chance, eine Förderung von 80 % der Gesamtkosten, die 20.000 € nicht übersteigen dürfen, für ein Projekt zu erhalten. Die verbleibenden 20 % müssen als Eigenanteil selbst aufgebracht werden.

Um bei diesem Projektaufruf berücksichtigt zu werden, müssen zwingend folgende Unterlagen der Geschäftsstelle per E-Mail oder postalisch bis zum genannten Datum zugesendet werden:

  • ein vollständig ausgefülltes Projektdatenblatt, in dem das Projekt detailliert vorgestellt wird
  • mindestens ein Angebot pro Kostenposition

Nach dem 08.08.2022 eingegangene oder unvollständig eingereichte Anträge können leider nicht berücksichtigt werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.

Kleinprojekte müssen schnell realisierbar sein und spätestens bis zum 30. November des laufenden Kalenderjahres umgesetzt sowie mit dem Regionalverein LEADER-Region 3-Länder-Eck abgerechnet sein. Eine Übertragung von Finanzmitteln in das nächste Jahr ist nicht möglich.

Das Projektdatenblatt finden Interessierte im Download-Bereich auf der Homepage des Regionalvereins unter „Antragsstellung – Kleinprojekte“ (https://leader-3le.de/downloads-links-2/). Darüber hinaus stehen dort wichtige Informationen zur Kleinprojekt-Förderung zur Verfügung. Im Besonderen wird auf die Projektbewertungsmatrix für Kleinprojekte verwiesen sowie auf eine „Checkliste für Kleinprojektträger“, in der alle relevanten Informationen noch einmal zusammengestellt sind und der prototypische Ablauf von der Projektidee bis zur Fertigstellung dargestellt wird.

Die Kleinprojekt-Förderung läuft über die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Strukturentwicklung des ländlichen Raums“ und wird mit Mitteln des Bundes und des Landes unter Beteiligung der Gemeinden Burbach, Neunkirchen und Wilnsdorf finanziert.

Für Rückfragen und weitere Informationen steht das Regionalmanagement (Stefanie Schmidt und Hendrik Kortz) gerne zur Verfügung.