Wie schon in den beiden vergangenen Jahren, werden auch in 2021 wieder Kleinprojekte in der LEADER-Region 3-Länder-Eck gefördert. Die Förderung läuft über die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Strukturentwicklung des ländlichen Raums“. „Finanziert wird das Ganze mit Mitteln des Bundes und des Landes Nordrheinwestfalen unter Beteiligung der Gemeinden Burbach, Neunkirchen und Wilnsdorf“, so Roswitha Still, 1. Vorsitzende des Regionalvereins LEADER-Region 3-Länder-Eck e. V.

Neben den LEADER-Projekten sollen auch Kleinprojekte zur Umsetzung des Regionalen Entwicklungskonzeptes beitragen. Für Projektträger*innen besteht damit die Chance, eine Förderung von 80 % der Gesamtkosten, die 20.000 € nicht übersteigen dürfen, für ihr Projekt zu erhalten. Die verbleibenden 20 % müssen als Eigenanteil selbst aufgebracht werden. Gegebenenfalls kann im Einzelfall ein geringerer Fördersatz bestimmt werden.

Um eine Chance auf die Kleinprojekt-Förderung zu bekommen, müssen sich Projektträger*innen beim Regionalverein LEADER-Region 3-Länder-Eck e. V. mit ihrer Projektidee bewerben. Dafür müssen zwingend folgende Unterlagen in der Geschäftsstelle eingereicht werden:

  • ein vollständig ausgefülltes Projektdatenblatt, in dem das Projekt detailliert vorgestellt wird
  • mindestens ein Angebot pro Kostenposition

Die Projektanträge müssen spätestens bis zum 01.04.2021 eingegangen sein. Nach diesem Zeitpunkt eingegangene Anträge können leider nicht mehr berücksichtigt werden. Zudem weisen wir darauf hin, dass nur vollständig eingereichte Projektanträge bei der Projektauswahl Berücksichtigung finden können. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.

Kleinprojekte müssen schnell realisierbar sein und spätestens bis zum 30. November des laufenden Kalenderjahres umgesetzt sowie mit dem Regionalverein LEADER-Region 3-Länder-Eck abgerechnet sein.

Die Projektauswahl erfolgt durch die Lokale Aktionsgruppe (LAG) der LEADER-Region 3-Länder-Eck im Rahmen des in diesem Jahr zur Verfügung stehenden Förderbudgets. Die Höhe dieses Budgets ist aktuell noch nicht bekannt. Im Rahmen dieses Aufrufes (Frist: 01.04.2021) können maximal 2/3 des verfügbaren Förderbudgets vergeben werden. Im Laufe des Kalenderjahres wird es einen zweiten Aufruf geben, bei dem die restliche Fördersumme, mindestens 1/3 des verfügbaren Budgets, ausgelobt wird.

Grundlage für die Projektauswahl sind einheitliche, diskriminierungsfreie Auswahlkriterien, welche in einer Bewertungsmatrix zusammengefasst sind. Die im Bewerbungszeitraum eingegangenen Kleinprojektanträge werden auf Basis dieser Matrix auf ihre „Förderwürdigkeit“ hin bewertet. In Abhängigkeit von der erreichten Punktzahl in der Bewertungsmatrix entsteht eine Rangliste der Projekte, die im Falle einer Überzeichnung des im Rahmen dieses Aufrufes zur Verfügung stehenden Budgets (2/3 der Gesamtfördersumme) Anwendung findet.

Sollten mehr Projekte mit gleicher Punktzahl einen förderwürdigen Platz in der Rangliste erlangen als Mittel zur Verfügung stehen, entscheidet zunächst der stärkere Bezug zum Regionalen Entwicklungskonzept und in letzter Instanz das Los.

Projektträger*innen, die im Rahmen des ersten Förderaufrufs keine Förderung erhalten, müssen ihre Bewerbungsunterlagen während des zweiten Aufrufes nicht erneut einreichen. Sie müssen dem Regionalmanagement jedoch innerhalb der Frist des zweiten Aufrufes schriftlich mitteilen, dass Sie ihre Bewerbung weiterhin aufrechterhalten. Es besteht erneut kein Rechtsanspruch auf Förderung.

Projektträger*innen, die im laufenden Kalenderjahr keinen Zuschlag erhalten, müssen sich im Folgejahr, sofern das Förderinstrument wieder angeboten werden kann, erneut bewerben.

Das Projektdatenblatt finden Interessierte im Download-Bereich auf der Homepage des Regionalvereins unter „Antragsstellung – Kleinprojekte“ (https://leader-3le.de/downloads-links-2/). Darüber hinaus stehen dort wichtige Informationen zur Kleinprojekt-Förderung zur Verfügung. Im Besonderen wird auf die Projektbewertungsmatrix für Kleinprojekte verwiesen sowie auf eine „Checkliste für Kleinprojektträger“, in der alle relevanten Informationen noch einmal zusammengestellt sind und der prototypische Ablauf von der Projektidee bis zur Fertigstellung dargestellt wird.

Für Rückfragen und weitere Informationen stehen die Regionalmanager*innen Stefanie Schmidt und Hendrik Kortz gerne zur Verfügung.

Kontakt:
Regionalverein LEADER-Region 3-Länder-Eck e.V.
Geschäftsstelle Rathaus II
Rathausstraße 9
57234 Wilnsdorf
Telefon: 02739 802 – 355 oder -356
Mobil: 0151 40412718 oder 0151 42186016
Email: info@leader-3laendereck.de