Kleine Projekte – große Wirkung. So lässt sich treffend das erfolgreiche Förderprogramm zur Strukturentwicklung des ländlichen Raums zusammenfassen, das nun in eine neue Runde geht. Ab sofort können sich Vereine, Verbände und weitere Organisationen aus den Kommunen Burbach, Neunkirchen und Wilnsdorf beim „Regionalverein LEADER-Region 3-Länder-Eck“ mit neuen Projektvorschlägen bewerben. Die sogenannten „Kleinprojekte“ werden aus Mitteln des Bundes und Landes NRW gemeinsam mit den drei Gemeinden der LEADER-Region finanziert.

„Wir freuen uns sehr, dass die Kleinprojekt-Förderung fortgesetzt wird. Mit Hilfe des Förderinstruments konnten bereits über 70 Maßnahmen in der Region umsetzt werden. Gespannt schauen wir den neuen Projektvorschlägen entgegen,“ so Roswitha Still, 1. Vorsitzende des Regionalvereins. Die Ideen aus den Vereinen und der Bevölkerung müssen der Weiterentwicklung der LEADER-Region in den Handlungsfeldern „Attraktiver Lebensraum“, „Zukunftsfähiger Wirtschaftsraum“ und/oder „Stabile Umwelt“ dienen. Sie sollen eine möglichst breite Wirkung für die Menschen im Dreiländereck entfalten.

Das Gesamtvolumen darf pro Kleinprojekt maximal 20.000 € betragen, die Förderquote liegt bei höchstens 80 Prozent. Die verbleibenden 20% müssen aus Eigenmitteln der Projektträger:innen finanziert werden. Es gilt das Erstattungsprinzip. Grundlage der Bewerbung ist eine ausgefüllte Projektskizze hinterlegt mit konkreten Angeboten. Die vollständigen Unterlagen müssen bis spätestens 31. Mai 2023 beim Regionalverein eingegangen sein. Bis zum 30. November dieses Jahres haben die Projektträger:innen dann Zeit, ihre Projekte vollständig umzusetzen und abzurechnen. Eine schnelle Realisierbarkeit ist also Voraussetzung für eine erfolgreiche Bewerbung.

Die Regionalmanagerinnen in der Geschäftsstelle des Vereins stehen für Rückfragen rund um das Förderprogramm zur Verfügung und unterstützen potenzielle Projektträger:innen bei der korrekten Antragsstellung. Alle Projektunterlagen finden Interessierte im Download-Bereich der Homepage.

Der Förderaufruf steht unter dem Vorbehalt der Veröffentlichung der neuen Förderrichtline sowie unter dem Vorbehalt der Zurverfügungstellung von entsprechenden Fördermitteln für die LEADER-Region 3-Länder-Eck.