Das Förderinstrument „Kleinprojekte“
Seit 2019 eröffnet die Förderung von „Kleinprojekten“ im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) über die „Richtlinie Förderung der Strukturentwicklung“ neue und einfachere Finanzierungsmöglichkeiten für regionale Projekte. Diese müssen der Umsetzung der Regionalen Entwicklungsstrategie dienen und dürfen Gesamtkosten in Höhe von max. 20.000 € nicht übersteigen. Dafür stehen der LEADER-Region 3-Länder-Eck voraussichtlich bis 2023 jährlich Fördermittel in Höhe von max. 180.000 € zur Verfügung.
Die Projektträger/innen (Untermaßnahmenträger/innen) können bei zuwendungsfähigen Kosten in Höhe von max. 20.000 € eine Zuwendung von 80 % (max. 16.000 €) erhalten. Die verbleibenden 20 % (hier: 4.000 €) müssen als Eigenmittel selbst aufgebracht werden. In der 80 %-igen Zuwendung sind 90 % GAK-Mittel (Bundes- und Landesmittel) und ein 10 %-iger Anteil des Regionalvereins (mit finanzieller Unterstützung der Gemeinden Burbach, Neunkirchen und Wilnsdorf) enthalten.
Kleinprojekte müssen innerhalb des laufenden Kalenderjahres bis spätestens zum 30. November umgesetzt und mit dem Regionalmanagement abgerechnet werden. Die Förderung erfolgt nach dem Kostenerstattungsprinzip.
Die Bewerbung für eine Kleinprojekt-Förderung
Interessierte können sich im Rahmen eines Projektaufrufs für eine Förderung ihres Kleinprojektes bewerben. Der Förderaufruf wird jeweils auf der Homepage und Facebook-Seite des Regionalvereins sowie ggf. in den regionalen Medien bekannt gegeben.
Innerhalb des Bewerbungszeitraums sind ein vollständig ausgefülltes Projektdatenblatt sowie mindestens ein Angebot pro Kostenposition in der Geschäftsstelle des Regionalvereins einzureichen. Nur vollständig eingereichte Projektanträge können bei der Projektauswahl berücksichtigt werden.
Die Projektauswahl
Die Projektauswahl erfolgt durch die Lokale Aktionsgruppe (LAG) der LEADER-Region 3-Länder-Eck im Rahmen des zur Verfügung stehenden Förderbudgets. Grundlage für die Projektauswahl sind einheitliche, diskriminierungsfreie Auswahlkriterien (die so genannte „Bewertungsmatrix“).
Die im Bewerbungszeitraum eingegangenen Kleinprojektanträge werden aus Basis dieser Matrix auf ihre „Förderwürdigkeit“ hin bewertet. In Abhängigkeit von der erreichten Punktzahl in der Bewertungsmatrix entsteht eine Rangliste der Projekte, die im Falle einer Überzeichnung des im laufenden Kalenderjahr zur Verfügung stehenden Budgets Anwendung findet.
Sollten mehr Projekte mit gleicher Punktzahl einen förderwürdigen Platz in der Rangliste erlangen als Mittel zur Verfügung stehen, entscheidet zunächst der stärkere Bezug zum Regionalen Entwicklungskonzept und in letzter Instanz das Los. Projekte, die im laufenden Kalenderjahr keinen Zuschlag erhalten, müssen sich im Folgejahr, sofern das Förderinstrument wieder angeboten werden kann, erneut bewerben.
Erst wenn die LAG ein Kleinprojekt als förderwürdig anerkannt hat und alle notwendigen Unterlagen vorliegen, kann das Projekt zur Bewilligung bei der Bezirksregierung eingereicht werden. Diese entscheidet als oberste Instanz über die Förderfähigkeit der Kleinprojekte. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zur Förderrichtlinie, den einzureichenden Unterlagen, dem Auswahlverfahren sowie zur Projektumsetzung und Abrechnung finden Sie im Download-Bereich.
Für sämtliche Fragen rund um die Kleinprojekt-Förderung steht Ihnen das Regionalmanagement darüber hinaus gerne zur Verfügung. Die Kontaktdaten finden Sie hier.